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Neue Regeln für Gips auf Baustellen


Ab 2026 ist die Deponierung von Gipsabfällen grundsätzlich verboten. Bereits seit 2025 gelten strenge Vorgaben zur Trennung und Dokumentation auf Baustellen. Was kleine und mittlere Bauunternehmen sowie private Bauherren jetzt beachten müssen – kompakt erklärt.

Warum wird Gips künftig konsequent recycelt?

Mit der neuen Recyclinggips-Verordnung wird Gips in Österreich konsequent in den Kreislauf geführt. Hintergrund ist die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher Rohstoffe – künftig soll Gips verstärkt aus Rückbau- und Neubauprojekten wiedergewonnen werden.

Was gilt seit 2025 auf Österreichs Baustellen?

Seit 1. Jänner 2025 ist die Verordnung in Kraft, seit 1. April 2025 gilt die verpflichtende Trennung direkt am Entstehungsort. Das bedeutet: Bei Abbruch- oder Neubauarbeiten müssen Gipsplatten, Gipsfaserplatten und Calciumsulfatestrich getrennt von anderen Abfällen gesammelt und trocken gelagert werden – unabhängig von der Baustellengröße oder Abfallmenge.

Welche Pflichten und Fristen sind künftig zu beachten?

Ab 1. Jänner 2026 tritt zusätzlich ein weitreichendes Deponierungsverbot in Kraft. Nur wenn Materialien stark verunreinigt sind und nachweislich nicht recycelt werden können, ist eine Ablagerung noch zulässig.

Sowohl Bauherren als auch ausführende Unternehmen sind verantwortlich. Neben der getrennten Sammlung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich, die sieben Jahre aufzubewahren ist.

SERVUS ABFALL unterstützt bei der gesetzeskonformen Umsetzung – von der Beratung über die Bereitstellung geeigneter Sammellösungen bis zur Übergabe an spezialisierte Recyclinganlagen.

Die getrennte Erfas­sung von Gips ist kein Mehrauf­wand, sondern ein wichtiger Schritt zu mehr Ressour­cen­scho­nung und Rechts­sicherheit auf Bau­stellen.
Christoph Tengg, Leiter Vertrieb

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